Wirtschaftssanktionen
Kollektive Sicherheitssysteme: Der Völkerbund und die Vereinten Nationen
Im zwanzigsten Jahrhundert gab es zwei große, institutionalisierte Bemühungen zur Schaffung kollektiver Sicherheitssysteme: den Völkerbund und die Vereinten Nationen. Die Liga wurde nach dem Ersten Weltkrieg gegründet und vertrat die Vision der alliierten Mächte von einer neuen globalen Ordnung, die auf den Normen der Selbstbestimmung und der liberalen Demokratie basiert. Eine der frühen Artikulationen dieser Vision waren Woodrow Wilsons Vierzehn Punkte, die 1918 entworfen wurden. Von besonderer Bedeutung war der 14. Punkt, in dem gefordert wurde, „eine allgemeine Vereinigung von Nationen unter bestimmten Bündnissen zu bilden, um großen und kleinen Staaten gegenseitige Garantien für politische Unabhängigkeit und territoriale Integrität zu geben.“Die Mitgliederzahl der Liga reichte von 42 Staaten bei ihrer Gründung im Jahr 1920 bis zu 57 Staaten im Jahr 1938. Die Organisation bestand aus der Generalversammlung, an der alle Mitgliedsstaaten teilnahmen, und einem kleineren Führungsgremium im Liga-Rat (ursprünglich aus den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, Japan, Italien und später Deutschland als ständige Mitglieder und vier nichtständige Mitglieder). Die Mitgliedschaft in der Liga stand theoretisch allen offen, die die Prinzipien der Liga akzeptierten, aber in der Praxis war eine Tendenz zu liberalen Demokratien offensichtlich. Der Grund dafür war, dass Demokratien viel eher die Macht der öffentlichen Meinung als Kontrolle gegen Regierungen hatten, die versuchten, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Zum Beispiel wurde Deutschland erst 1926 die Mitgliedschaft gewährt, Russland trat erst 1934 bei, und viele asiatische und afrikanische Staaten erhielten keine Mitgliedschaft als koloniale Abhängige.Die Staaten erwarben die Mitgliedschaft durch die Ratifizierung des Bündnispaktes, der die Grundprinzipien der kollektiven Sicherheit festlegte. Insbesondere wurde in Artikel 10 des Paktes der Grundsatz ‚Alle für einen‘ festgelegt, der die Mitglieder verpflichtet, die territoriale Integrität jedes anderen Mitgliedstaats zu wahren und zu respektieren. Die Staaten verpflichteten sich, alle Streitigkeiten einem Schiedsverfahren zu unterziehen, anstatt Gewalt anzuwenden. Am wichtigsten ist, dass Artikel 16 feststellte, dass ein Krieg, der gegen den Pakt verstößt, als Kriegshandlung gegen alle anderen Mitglieder angesehen wird, wonach der Übertreter automatisch wirtschaftlichen Sanktionen unterliegt. In der eigentlichen Klausel heißt es: „Sollte ein Mitglied des Bundes unter Missachtung seiner Bündnisse in den Krieg ziehen … wird ipso facto davon ausgegangen, dass es einen Kriegsakt gegen andere Mitglieder des Bundes begangen hat.“ Der Bundesrat würde dann auf der Grundlage des Einstimmigkeitsprinzips festlegen, welche weiteren militärischen Maßnahmen ergriffen werden. Der Fokus auf Wirtschaftssanktionen als primäres Durchsetzungsinstrument spiegelte sowohl pragmatische als auch philosophische Lehren aus dem Ersten Weltkrieg wider. Erstens wurde angenommen, dass der Sieg der Alliierten die entscheidende Bedeutung der wirtschaftlichen Macht und nicht der militärischen Macht hervorhob. Zweitens wurde angenommen, dass Wirtschaftssanktionen ein ‚humanerer‘ Akt gegen Aggressorstaaten sind als Krieg (ein strittiger Punkt). Drittens wurde logistisch angenommen, dass Wirtschaftssanktionen angesichts des langsameren Prozesses der Organisation einer militärischen Reaktion die effektivste und unmittelbarste Reaktion sind. Dieser letzte Punkt hebt die Schwierigkeit und Langsamkeit der multilateralen Koordinierung und Intervention hervor, ein Begriff, der das Prinzip der ‚Automatismus‘ ausschließt, das von der idealen kollektiven Sicherheit vorgesehen ist.Die UNO wurde 1945 am Ende des Zweiten Weltkriegs gegründet und war der zweite große Versuch, die kollektive Sicherheit zu institutionalisieren. Die UNO war der Liga in mehrfacher Hinsicht ähnlich. Erstens bestand es aus zwei großen Gremien: der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat. Die letztgenannte Gruppe, bestehend aus fünf ständigen Mitgliedern (den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, der Sowjetunion und China), hatte die gleiche Führungsrolle über die Organisation inne wie der Ligarat. Die Prinzipien der kollektiven Selbstregulierung, des unteilbaren Friedens und der Nichtaggression wurden in der UN-Charta verankert. Der Umfang der Mitgliedschaft war global, und angesichts der Bereitschaft der Vereinigten Staaten, der UNO beizutreten, war in dieser Hinsicht erfolgreicher als die Liga. Trotz des bekennenden Universalismus der Vereinten Nationen wurde die Organisation jedoch als Institutionalisierung eines Gleichgewichtsverhältnisses zwischen den Großmächten in Form des Sicherheitsrates vom Typ des neunzehnten Jahrhunderts beschrieben, wobei der Status quo, den die Vereinten Nationen aufrechterhalten sollen, der ist, der für die Großmächte akzeptabel ist.
Wo sich die UNO von der Liga unterscheidet, sind ihre Durchsetzungsmechanismen. Während der Schwerpunkt auf kollektiven Maßnahmen gegen Aggressionen blieb, forderte die UN-Charta keine automatischen Wirtschaftssanktionen der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus legten die Artikel 42 und 43 der Charta spezifischer als der Völkerbund fest, wie ein Angriffsakt (d. h. vom Sicherheitsrat) und wie kollektive Gewalt (d. h. von den Mandaten des Rates an die Mitgliedstaaten) zu entscheiden wäre. Wie die Liga beruhten auch UN-Entscheidungen implizit auf der Bedingung der Einstimmigkeit, da jedem Sicherheitsratsmitglied ein Vetorecht eingeräumt wurde.
Die Gründer der Vereinten Nationen von 1945 haben die Misserfolge der Liga von 1920 erfolgreich angegangen; dennoch blieb der Weg der kollektiven Sicherheit in den folgenden Jahrzehnten noch relativ unerschritten. Im Nachhinein waren die Mängel der Liga weniger auf die Wirksamkeit ihrer Durchsetzungsmechanismen zurückzuführen (obwohl dies theoretisch ein Problem war) als auf das Fehlen von Führung und universeller Beteiligung. Am wichtigsten ist, dass die Vereinigten Staaten trotz der Ermahnungen von Präsident Woodrow Wilson die Mitgliedschaft in der Organisation nicht als Eintrittskarte für den Weltfrieden, sondern als Einladung zur amerikanischen Gefangenschaft in fernen Kriegen betrachteten und sich gegen die Teilnahme entschieden. Während die amerikanische Präsenz nicht das entscheidende fehlende Element bei der Lösung der Krisen war, die üblicherweise mit dem Untergang der Liga verbunden waren (weiter unten in ‚The League of Nations‘ diskutiert), zeigte ihre Abwesenheit die Art von Selbsthilfeverhalten, das dazu beitrug die Unfähigkeit der Liga, wie ursprünglich vorgesehen zu funktionieren.
Die UNO hat die Probleme der Liga behoben. Es genoss eine universelle Mitgliedschaft (einschließlich der Vereinigten Staaten) und eine neue Entscheidungs- und Durchsetzungsstruktur (der Sicherheitsrat), die ihm die ‚Zähne‘ und die Großmachtverpflichtung zur Durchsetzung der kollektiven Sicherheit verlieh. Ironischerweise verhinderte diese lang ersehnte volle Beteiligung der Großmächte an der UNO die Organisation, da der Kalte Krieg die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates in praktisch allen Fragen spaltete und das Gremium effektiv daran hinderte, seine beabsichtigten Funktionen zu erfüllen. Aus diesem Grund argumentieren viele, dass die Vereinten Nationen als Organisation für kollektive Sicherheit weniger als umfangreiche Erfahrungen gesammelt haben, obwohl sie sich an die Wahrnehmung verschiedener Formen friedensbezogener Funktionen angepasst haben. Die erfolgreichste davon war die Friedenssicherung und präventive Diplomatie. Diese Neuerung, die sich aus der Unfähigkeit des Sicherheitsrates während des Kalten Krieges ergab, konzentrierte sich nicht auf die kollektive Abwehr von Aggressionen durch Friedensbrecher (die eine einstimmige Abstimmung im Rat erforderten), sondern auf neutrale Interventionen, um die Kämpfe einzustellen und den Status quo zwischen den Kämpfern aufrechtzuerhalten. Mit dem Ende des Kalten Krieges manifestiert sich die Fähigkeit der Vereinten Nationen, auf kollektive Weise zu handeln, wie sie ursprünglich in 1945 vorgesehen war, in ihrem aktiveren Einsatz von Durchsetzungsmechanismen. Die Zahl der Wirtschaftssanktionen und militärischen Genehmigungen (teilweise aus humanitären Gründen), die in Kapitel VII der UN-Charta aufgeführt sind, hat sich beispielsweise von zwei während des Kalten Krieges auf weit über zehn seit seinem Ende erhöht.
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