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Besuch eines Gefangenen
Update vom 22. März 2021: Als Teil unserer Reaktion auf die COVID-19-Pandemie unternimmt das Michigan Department of Corrections Schritte, um sicher zum Besuch zurückzukehren. Bitte überprüfen Sie die aktuellsten Informationen auf unserer Seite Video Visiting CORRECTIONS – Video Visitation und auf den Seiten In-Person Visitation Return CORRECTIONS – In-Person Visits During COVID-19.
INFORMATIONEN ZUR BESICHTIGUNG:
LINKS ZU INFORMATIONEN ZUR BESICHTIGUNG:
Gültig ab 1. Oktober 2019 Visiting Standards – Englische Version
En Vigencia 1 de octubre de 2019 Visitar Normas – Version Española
Visiting Application
Video Visitation Standards – Gültig ab 17. Dezember 2020
DER PROZESS:
Der Gefangene muss ein Besucherlistenformular (CAJ-334) ausfüllen, das unmittelbare Familienmitglieder * und nicht mehr als 10 andere potenzielle Besucher identifiziert. Die Personen, die der Gefangene auf seine Besuchsliste gesetzt hat, müssen einen Besuchsantrag (CAJ-103) ausfüllen, um die Genehmigung zum Besuch zu beantragen. Der Besuchsantrag muss im Voraus eingereicht werden, um eine Überprüfung des Antrags zu ermöglichen. WENN SIE BEI DER RÜCKSENDUNG DES ANTRAGS EINEN AN SICH SELBST ADRESSIERTEN, GESTEMPELTEN UMSCHLAG BEIFÜGEN, WIRD SICHERGESTELLT, DASS DER VORGESCHLAGENE BESUCHER ÜBER SEINE ZUSTIMMUNG ODER ABLEHNUNG DES BESUCHS INFORMIERT WIRD. OHNE DIESE GENEHMIGUNG SIND KEINE BESUCHE GESTATTET.
*Unmittelbares Familienmitglied: Ein Großvater, Elternteil, Stiefvater, Ehepartner, Schwiegermutter, Schwiegervater, Kind, Stiefkind, Enkelkind, Geschwister, Halbgeschwister, Stiefbruder und Stiefschwester. Eine Tante oder ein Onkel können einbezogen werden, wenn ausreichend nachgewiesen wird, dass sie als Ersatzeltern gedient haben. Wenn in der Akte des Gefangenen keine ausreichenden Unterlagen zur Bestätigung dieser Beziehung vorhanden sind, muss der Gefangene oder das Familienmitglied die Unterlagen vorlegen, die zur angemessenen Bestätigung der Beziehung erforderlich sind.
Ein vorgeschlagener Besucher wird zur Aufnahme in die Liste der zugelassenen Besucher des Gefangenen zugelassen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
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Der vorgeschlagene Besucher unterliegt keiner aktuellen Besucherbeschränkung.
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Der vorgeschlagene Besucher ist kein Gefangener oder ehemaliger Gefangener in irgendeiner Gerichtsbarkeit. Ein Gefangener oder ehemaliger Gefangener, der ein unmittelbares Familienmitglied ist, kann jedoch mit vorheriger Genehmigung des Aufsehers der Einrichtung, in der der Besuch stattfinden wird, in die Liste der zugelassenen Besucher des Gefangenen aufgenommen werden.
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Der vorgeschlagene Besucher ist in keiner Gerichtsbarkeit aufgrund einer Verurteilung wegen eines Verbrechens auf Bewährung oder Bewährung. Ein Bewährungshelfer oder Bewährungshelfer, der ein unmittelbares Familienmitglied ist, kann jedoch mit vorheriger Genehmigung des Aufsehers der Einrichtung, in der der Besuch stattfinden wird, und mit schriftlicher Genehmigung des überwachenden Außendienstmitarbeiters in die Liste der zugelassenen Besucher des Gefangenen aufgenommen werden.
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Die Person ist 18 Jahre oder älter, ein emanzipierter Minderjähriger oder das minderjährige Kind, Stiefkind, Enkelkind, Geschwister, Stiefgeschwister oder Halbgeschwister des Gefangenen. Jedoch, Ein minderjähriges Kind, Stiefkind, Enkelkind, Geschwister, Stiefgeschwister oder Halbgeschwister des Gefangenen dürfen unter keinen der folgenden Umstände in die Liste der zugelassenen Besucher des Gefangenen aufgenommen werden.
- Die Abteilung wird darüber informiert, dass ein Gerichtsbeschluss vorliegt, der Besuche zwischen dem minderjährigen Kind und dem Gefangenen verbietet;
- Die Abteilung wird darüber informiert, dass die elterlichen Rechte des Gefangenen für sein Kind beendet wurden;
- Der Gefangene wurde wegen Kindesmissbrauchs, kriminellen Sexualverhaltens oder eines anderen Angriffs oder gewalttätigen Verhaltens gegen den Minderjährigen oder Geschwister des Minderjährigen verurteilt, es sei denn, der Direktor hat auf Antrag des Aufsehers eine Ausnahme gewährt. Der Aufseher wird schriftlich benachrichtigt, wenn eine Ausnahme gewährt wird.
- Der vorgeschlagene Besucher steht nicht auf der Liste der genehmigten Besucher eines anderen Gefangenen, außer als unmittelbares Familienmitglied. Mit anderen Worten, ein Besucher kann auf der Liste aller Gefangenen stehen, die unmittelbare Familienmitglieder sind, aber nur auf der Liste eines Gefangenen, der kein unmittelbares Familienmitglied ist.
- Wenn es sich bei dem vorgeschlagenen Besucher um einen Abteilungsmitarbeiter handelt, darf er nur die im Mitarbeiterhandbuch festgelegten Bedingungen besuchen.
- Wenn der vorgeschlagene Besucher ein Freiwilliger ist, darf er nur besuchen, wie in PD 03.02.105 – Freiwilligendienste und -programme dargelegt. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Aufseher die Aufnahme von Personen in die genehmigte Besucherliste eines Gefangenen aus Gründen der Sicherheit der Einrichtung, des Schutzes der Öffentlichkeit, früherer Verstöße gegen die Besuchsregeln durch den vorgeschlagenen Besucher oder aus anderen vom Aufseher festgelegten Gründen verweigern.
KLERUSBESUCHE:
Klerusbesuche können während der regulären Besuchszeiten des Gefangenen stattfinden. Das MDOC definiert Klerus als:
Führer einer religiösen Organisation oder Entität wie einer Kirche, Moschee oder Synagoge oder Personen, denen von einer anerkannten Religion der Status eines Klerus verliehen wurde und die kirchliche Unterstützung einer religiösen Autorität haben. Dies schließt niemanden ein, der von einem Gefangenen selbst ordiniert oder als Klerus bezeichnet wird.
Mitgliedern des Klerus wird empfohlen, die Einrichtung anzurufen, um die Besuchszeiten zu bestimmen. Unter besonderen Umständen kann ein Besuch außerhalb der regulären Besuchszeiten vom Direktor genehmigt werden. Diese Genehmigung muss vor dem Besuch erteilt werden.
In der Einrichtung muss das Mitglied des Klerus dem Informationsschalter einen Lichtbildausweis wie einen Führerschein und einen Nachweis des Klerusstatus vorlegen. Diese Dokumentation variiert von Glaubensgruppe zu Glaubensgruppe. Dies kann ein Ernennungsschreiben an die Gemeinde als Pastor oder eine Kopie einer Ordinationsurkunde oder einer Lizenz für Geistliche sein. Literatur wie ein Anbetungsbulletin oder ein monatlicher Newsletter, der die Person als Klerus identifiziert, kann ebenfalls verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter PD 05.03.140 – Gefangenenbesuch.
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