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OFAC Sanktionierte Länder

Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) ist Teil des US-Finanzministeriums. OFAC verwaltet die Sanktions- und Embargoprogramme der US-Regierung sowie die Listen der Specially Designated Nationals (SDNs) und blockierten Personen. SDNs sind Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der Regierungen der Zielländer befinden oder für diese handeln. SDNs können auch mit internationalem Drogenhandel oder Terrorismus in Verbindung gebracht werden. Personen in den Vereinigten Staaten kann es untersagt sein, bestimmte Aktivitäten mit den aufgeführten Personen und Organisationen ohne vorherige Genehmigung von OFAC durchzuführen.

Beratung einholen

  • Screenings von eingeschränkten Parteien: Wenn Sie es mit einem Land zu tun haben, das Beschränkungen für bestimmte Parteien unterliegt, werden Sie aufgefordert, die Namen aller beteiligten Personen und Organisationen mit ODER OHNE sie zu teilen. ORPA kann gegen Listen von eingeschränkten Parteien screenen, um die Einhaltung der Sanktionsvorschriften sicherzustellen.
  • Ausfuhrgenehmigungen: Wenn Sie Aktivitäten in Ländern erwägen, die Import-, Export- oder Reisebeschränkungen unterliegen, wenden Sie sich an Export Controls unter [email protected] damit kann eine Lizenzbestimmung vorgenommen werden.

OFAC Sanktionierte Länder

Die Sanktionsbestimmungen variieren je nach Land erheblich. Die folgenden Länder unterliegen Beschränkungen für bestimmte Arten von Aktivitäten, wie unten angegeben.

  • Balkan: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Belarus: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Burundi: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Zentralafrikanische Republik: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Kongo, Dem. Rep. von: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Krim-Region der Ukraine: Beschränkungen für Importe und Exporte, Investitionen in der Region
  • Kuba: Beschränkungen für Importe, Exporte, Finanztransaktionen und Reisen
  • Iran: Beschränkungen für Importe, Exporte und Finanztransaktionen
  • Libanon: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Libyen: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Nordkorea: Beschränkungen für Importe, Exporte und Reisen
  • Russland/Ukraine: Beschränkungen für Aktivitäten mit Finanz-/Energiesektoren
  • Somalia: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Südsudan: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Sudan: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Syrien: Beschränkungen für Importe, Exporte und Finanztransaktionen
  • Venezuela: Beschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Jemen: Einschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien
  • Simbabwe: Einschränkungen für Aktivitäten mit bestimmten Parteien

ITAR-Einschränkungen

Beachten Sie, dass das Außenministerium eine separate Liste von Ländern führt, die Vorschriften im Zusammenhang mit dem internationalen Waffenhandel (ITAR) unterliegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bundesvorschriften.