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Kapitel 5 – Interviewrichtlinien

Alle Bewerber um die Anpassung des Status müssen von einem Beamten interviewt werden, es sei denn, die USCIS verzichtet auf das Interview. Die Entscheidung, auf das Interview zu verzichten, sollte von Fall zu Fall getroffen werden. Das Interview ermöglicht es USCIS, wichtige Informationen über den Antragsteller zu überprüfen, um die Eignung für die Anpassung zu bestimmen. Für familienbasierte Anträge verlangt USCIS im Allgemeinen, dass der Antragsteller des Formulars I-130 zum Interview mit dem Antragsteller für die Hauptanpassung des Status erscheint. Darüber hinaus müssen Derivate unabhängig von der Anmeldekategorie erscheinen.

Während des Interviews überprüft der Beamte, ob der Antragsteller die Fragen zum Antrag verstanden hat, und gibt dem Antragsteller die Möglichkeit, falsch ausgefüllte oder seit der Einreichung des Antrags geänderte Antworten zu überarbeiten. Unbeantwortete Fragen oder unvollständige Antworten auf die Bewerbung werden im Vorstellungsgespräch gelöst. Wenn Informationen hinzugefügt oder überarbeitet werden, Der Antragsteller sollte den Antrag am Ende des Interviews erneut unterschreiben und datieren.

A. Verzicht auf das Interview

1. Allgemeine Verzichtskategorien

USCIS-Beamte können von Fall zu Fall feststellen, dass es nicht erforderlich ist, bestimmte Statusantragsteller zu befragen. Bei der Entscheidung, ob auf ein Interview verzichtet werden soll, muss ein Beamter alle relevanten Beweise in der Akte des Antragstellers berücksichtigen.

Die folgende Liste enthält, ist aber nicht beschränkt auf, Kategorien von Fällen, in denen Offiziere entscheiden können, auf ein Interview zu verzichten:

  • Bewerber, die eindeutig nicht förderfähig sind;

  • Unverheiratete Kinder (unter 21 Jahren) von U.S. bürger, wenn sie selbst ein Formular I-485 eingereicht haben (oder ein Formular I-485 zusammen mit den Anpassungsanträgen ihrer Familie eingereicht haben und jeder Antragsteller in dieser Familie Anspruch auf einen Interviewverzicht hat);

  • Eltern von US-Bürgern; und

  • Unverheiratete Kinder (unter 14 Jahren) von rechtmäßigen ständigen Einwohnern, wenn sie selbst ein Formular I-485 eingereicht haben (oder ein Formular I-485 zusammen mit ihrer Familie eingereicht Familienanpassungsanträge und jeder Antragsteller in dieser Familie hat Anspruch auf einen Interviewverzicht).

Wenn USCIS jedoch feststellt, dass ein Interview für einen Bewerber in einer der oben genannten Kategorien erforderlich ist, führt ein Beamter das Interview durch. Ebenso, wenn USCIS feststellt, dass ein Interview eines Antragstellers in einer anderen Kategorie, die nicht oben aufgeführt ist, unnötig ist, kann USCIS auf das Interview verzichten.

2. Militärpersonal Petenten

USCIS kann auf das persönliche Erscheinen des Militärgattenpetitioners verzichten; Der Militärantragsteller muss jedoch zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen. USCIS unternimmt alle Anstrengungen, um diese Fälle neu zu planen, damit sowohl der Petent als auch der Antragsteller vor dem Einsatz am Interview teilnehmen können. Der Antragsteller kann entscheiden, ob er fortfahren möchte, während sich der Petent im Ausland befindet.

3. Inhaftierte Petenten

USCIS kann auf das persönliche Erscheinen eines US-Bürgers oder Petenten verzichten, der inhaftiert ist und nicht an dem Interview zur Statusanpassung teilnehmen kann. In diesen Situationen muss der Hauptantragsteller zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen. Ein Beamter muss alle Fakten und Beweise, die jeden Fall umgeben, von Fall zu Fall berücksichtigen, wenn er entscheidet, ob er auf das Erscheinen des US-Bürgers oder Petenten verzichtet.

4. Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit

Ein Beamter kann auf Fälle stoßen, in denen es angebracht sein kann, auf das persönliche Erscheinen eines Antragstellers oder Petenten aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit zu verzichten. In all diesen Fällen muss ein Beamter die aufsichtsrechtliche Genehmigung einholen, um auf das Interview zu verzichten.

B. Verlagerung von Fällen zur Anpassung von Statusinterviews

Sofern die USCIS nicht feststellt, dass ein Interview nicht erforderlich ist, sollte der Fall in die Außenstelle verlegt werden, die für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist, sobald der Fall für ein Interview bereit ist.

Die Gründe für ein Interview erfordern, können umfassen:

  • Notwendigkeit, die Identität des Antragstellers zu bestätigen;

  • Notwendigkeit, den Einwanderungsstatus des Antragstellers zu validieren;

  • Der Antragsteller ist ohne Inspektion in die Vereinigten Staaten eingereist, oder es gibt andere ungelöste Probleme in Bezug auf die Art und Weise der Einreise des Antragstellers;

  • Es gibt bekannte strafrechtliche Unzulässigkeit oder nationale Sicherheitsbedenken, die nicht in einem Servicecenter gelöst werden können;

  • Es gibt Betrugsbedenken und das Servicecenter empfiehlt ein Interview;

  • Die Fingerabdrücke des Antragstellers wurden zweimal abgelehnt;

  • Der Antragsteller hat einen medizinischen Zustand der Klasse A, den das Servicecenter nicht durch eine Beweisanfrage (Request for Evidence, RFE) lösen kann;

  • Der Antragsteller hat alle Berechtigungsfragen im Anpassungsantrag mit „Ja“ beantwortet, und das Servicecenter kann die Berechtigung nicht über ein RFE ermitteln. oder

  • Das Servicecenter konnte die A-Datei, T-Datei oder Belegdatei eines Antragstellers nicht abrufen (wenn der Antragsteller über mehrere Dateien verfügt).

C. Dolmetscher

Ein Bewerber spricht möglicherweise nicht fließend Englisch und benötigt möglicherweise einen Dolmetscher für das Bewerbungsgespräch. Beim ersten Interview sollte der Dolmetscher:

  • Seinen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen und den Eid und die Erklärung zum Datenschutz eines Dolmetschers ausfüllen; und

  • Das, was der Beamte und der Antragsteller sagen, Wort für Wort nach besten Kräften übersetzen, ohne die eigene Meinung, den Kommentar oder die Antwort des Dolmetschers hinzuzufügen.

Im Allgemeinen sollte eine desinteressierte Partei als Dolmetscher verwendet werden. Ein Beamter kann jedoch nach eigenem Ermessen einem Freund oder Verwandten des Antragstellers erlauben, als Dolmetscher zu fungieren. Wenn der Beamte die bevorzugte Sprache des Antragstellers fließend beherrscht, kann er die Prüfung in dieser Sprache ohne Dolmetscher durchführen.

USCIS behält sich das Recht vor, einen vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Dolmetscher zu disqualifizieren, wenn der Beamte der Ansicht ist, dass die Integrität der Prüfung durch die Teilnahme des Dolmetschers beeinträchtigt wird oder der Beamte feststellt, dass der Dolmetscher nicht in der Lage ist, zu übersetzen.

Fußnoten

Siehe 8 CFR 209.1(d), 8 CFR 209.2(e) und 8 CFR 245.6.

Siehe 8 CFR 103.2(b)(7).

Siehe 8 CFR 245.6. USCIS ist nicht verpflichtet, auf das Interview zu verzichten, auch wenn ein Bewerber in eine der in 8 CFR 245.6 oder in diesem Abschnitt aufgeführten Kategorien fällt.Siehe 8 CFR 245.6 (bezieht sich auf Antragsteller, die aufgrund von INA 245(c) und 8 CFR 245.1 eindeutig nicht für eine Statusanpassung in Frage kommen).

Vor dem Verzicht auf ein Interview für einen Einstellungsantragsteller sollten die Beamten sicherstellen, dass der Datensatz keines der Kriterien für die Anforderung eines Interviews erfüllt. Siehe Abschnitt B, Verlagerung von Fällen zur Anpassung von Statusinterviews .