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FMCSA verlängert CDL, Medical Card Expiration Date Waiver Again

Die FMCSA gab letzte Woche bekannt, dass die Fahrer jetzt mehr Zeit haben, ihre kommerziellen Führerscheine, kommerziellen Lerngenehmigungen und / oder medizinischen Karten zu erneuern. Der aktuelle Verzicht lief am 30.September 2020 aus.

Bitte beachten Sie: Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre anderen Compliance-Programme, die noch in vollem Umfang wirksam sind. Dazu gehören Ihre Drogen- und Alkoholtestprogramme, Fahrerqualifikationsdateien und DOT Clearinghouse-Anforderungen.

Die neueste Erweiterung gibt Treibern bis zum 31. Dezember 2020 die Möglichkeit, ihre abgelaufene CDL oder CLP zu erneuern. Verlängerungsfristen für die Verlängerung der medizinischen Karte hängen davon ab, wann die Fahrerkarte abgelaufen ist. Für Fahrer, die mit einer medizinischen Karte arbeiten, die am 29. Februar 2020 gültig war, aber zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Mai 2020 abgelaufen ist, sind Verlängerungen bis zum 31. Oktober fällig.

Für Fahrer mit medizinischen Karten, die erst am 1. Juni 2020 oder danach abgelaufen sind, sind Verlängerungen erst am 31. Dezember fällig.

Der Verzicht, der ursprünglich bis Juni 30 dauerte, wurde als Reaktion auf den aktuellen COVID-19-Ausbruch erlassen, der viele staatliche Kraftfahrzeugämter und medizinische Kliniken im ganzen Land geschlossen hat. Da viele Ärzte Routinebesuche absagen, konnten viele Fahrer, die einen PUNKT benötigen, nicht rechtzeitig einen bekommen. Sofern das ärztliche Attest mindestens 90 Tage ausgestellt wurde, wird das abgelaufene Dokument bis zum Ablauf der Frist als gültig anerkannt.

Darüber hinaus müssen CLP-Inhaber ihre allgemeinen und bestätigenden Wissenstests im Rahmen der Verzichtserklärung nicht wiederholen.

Im Moment sollten Fahrer ihre abgelaufenen CdLS, CLPs und medizinischen Karten bei sich tragen und sie auf Anfrage vorlegen, mit dem Wissen, dass sie bis zum 31. Oktober oder 31. Dezember als gültig akzeptiert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Verzicht nur für Dokumente gilt, die seit dem 1. März abgelaufen sind. Wenn das Ablaufdatum davor lag, Der Verzicht gilt nicht und den Fahrern können außer Betrieb genommene Aufträge oder Geldstrafen für den nichtkonformen Betrieb ausgestellt werden.