Ehe
Vom Brexit betroffen?
Die Zivilehe ist ein in allen EU-Ländern anerkannter Rechtsstatus.Partnerschaften wie zivile Gewerkschaften und eingetragene Partnerschaften oder De-facto-Gewerkschaften gelten andere Regeln als für die Ehe.
Die nationalen Regeln und Praktiken für die Ehe unterscheiden sich von Land zu Land, hauptsächlich in Bezug auf:
- Rechte und Pflichten von Ehepaaren: zum Beispiel in Bezug auf ihr Eigentum, ihre Rolle als Eltern oder ihren Ehenamen.beziehung zwischen religiöser und ziviler Ehe: Einige Länder erkennen die religiöse Ehe als gleichwertig mit der Zivilehe an, andere nicht. Wenn Sie ins Ausland ziehen, nachdem Sie nur eine religiöse Ehe geschlossen haben, Überprüfen Sie die Konsequenzen für Ihren Familienstand.
- die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare zu heiraten. Folgende EU-Länder gewähren dieses Recht: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden sowie Island und Norwegen.
Erfahren Sie mehr über die nationalen Vorschriften über Ehe und Güterstand.
Grenzüberschreitende Ehen in der EU
Sind verschiedene EU-Länder betroffen – zum Beispiel, weil Sie jemanden mit einer anderen Nationalität heiraten oder weil Sie planen, nach der Heirat ins Ausland zu ziehen?
Was vor der Hochzeit zu tun ist
Überprüfen Sie, welche Gesetze des Landes für Ihre Ehe und Ihren Güterstand gelten. Dies hat wichtige Konsequenzen für Ihre Rechte und Pflichten als Ehepartner.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Ihrem Wohnort heiraten, erkundigen Sie sich bei den Behörden beider Länder, welche Formalitäten erforderlich sind, damit Ihre Ehe in beiden Ländern voll wirksam wird. Dies können Registrierungs- oder Veröffentlichungspflichten sein.
Was nach der Hochzeit zu tun ist
Ihre Ehe wird in allen anderen EU-Ländern anerkannt – obwohl dies nicht vollständig für gleichgeschlechtliche Ehen gilt.
Wenn Sie in einem EU-Land heiraten, das nicht Ihr Herkunftsland ist, ist es eine gute Idee, Ihre Ehe in Ihrem Heimatland zu registrieren. Dies sollte in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften in Ihrem Heimatland erfolgen. Sie können sich auch beim Konsulat Ihres Heimatlandes erkundigen, ob Sie Ihre Ehe beim Konsulat anmelden können oder ob Sie dies in Ihrem Heimatland tun sollten.
Wenn Sie in ein anderes EU-Land für die Arbeit bewegen, Ihr Mann oder Frau kann mit Ihnen kommen und leben dort. Überprüfen Sie die Aufenthaltsregeln für:
- Ihr EU-Ehepartner und Ihre Kinder
- Ihr Nicht-EU-Ehepartner und Ihre Kinder.
Beispielgeschichte
Gleichgeschlechtliche Ehe – wenn sich die nationalen Praktiken unterscheiden
Emma, eine belgische Staatsangehörige, heiratete Carine, eine französische Staatsangehörige, in Belgien. Als Emma zur Arbeit nach Italien ziehen musste, folgte ihr Carine – doch sie galten von den Behörden nicht als verheiratet, da die gleichgeschlechtliche Ehe in Italien nicht anerkannt wird.Da jedoch eingetragene Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren in Italien erlaubt sind, können Emma und Carine die gleichen Rechte eingeräumt werden wie Paare mit eingetragenen Partnerschaften nach italienischem Recht.
Leave a Reply