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Doppelte Staatsbürgerschaft

Doppelte Staatsbürgerschaft (auch als doppelte Staatsangehörigkeit bekannt) ist in Großbritannien erlaubt. Dies bedeutet, dass Sie sowohl britischer Staatsbürger als auch Staatsbürger anderer Länder sein können.

Sie brauchen nicht für die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen. Sie können die ausländische Staatsbürgerschaft beantragen und Ihre britische Staatsbürgerschaft behalten.

Viele Länder akzeptieren keine doppelte Staatsbürgerschaft. Erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Botschaft des Landes in Großbritannien nach den Gesetzen dieses Landes zur doppelten Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie EU-Bürger sind und bis zum 31.Dezember 2020 im Vereinigten Königreich gelebt haben, können Sie beim EU Settlement Scheme beantragen, nach dem 30.Juni 2021 hier weiter zu leben. Wenn Sie ab dem 1. Januar 2021 nach Großbritannien ziehen möchten, müssen Sie möglicherweise ein Visum beantragen.

Beantragen Sie die britische Staatsbürgerschaft

Um die britische Staatsbürgerschaft in Großbritannien zu erhalten, überprüfen Sie, wie Sie sich in Ihrer Situation bewerben können.

Auslandsreisen

Als Doppelstaatsbürger können Sie keine diplomatische Hilfe von der britischen Regierung erhalten, wenn Sie sich in dem anderen Land befinden, in dem Sie die Staatsbürgerschaft besitzen.Wenn Sie beispielsweise sowohl die britische als auch die chinesische Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie in China keine diplomatische Hilfe von Großbritannien erhalten.

Doppelte Staatsbürgerschaft, Ehe und Kinder

Sie werden nicht automatisch britischer Staatsbürger, wenn Sie eine Person aus Großbritannien heiraten. Sie müssen sich als Ehepartner eines britischen Staatsbürgers bewerben.

In einigen Ländern wird eine verheiratete Person automatisch als Nationalität ihres Partners gezählt. Kinder können auch automatisch die Staatsangehörigkeit eines Elternteils haben, auch wenn sie im Ausland geboren wurden.Erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Hohen Kommission des Landes in Großbritannien nach den Gesetzen dieses Landes zur doppelten Staatsangehörigkeit.